Die Lieferkettensorgfaltspflicht umfasst eine Reihe von Pflichten eines Unternehmens zur Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes innerhalb seiner Lieferketten. Dies betrifft u. a. den Schutz vor Diskriminierung, Kinderarbeit und Zwangsarbeit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz oder das Recht auf faire Löhne. In Deutschland werden verbindliche Sorgfaltspflichten über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geregelt, das bspw. die Einrichtung eines Risikomanagements, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie eine Dokumentations- und Berichtspflicht bzgl. der Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten umfasst. Unternehmen können so auch für Missstände, die sie indirekt mitverantworten, zur Rechenschaft gezogen werden.
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