Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) enthält Vorschriften zur Regulierung und Kontrolle von klimaschädlichen chemischen Substanzen, insbesondere von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen). Sie ist am 18. Februar 2017 in Kraft getreten und löst die frühere Chemikalien-Klimaschutzverordnung aus dem Jahr 2008 ab. Enthalten sind u. a. Anforderungen und Maßnahmen für Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten. Bestimmungen zur Rückgewinnung und Rücknahme von verwendeten fluorierten Treibhausgasen sind in § 4 geregelt. Bei Verstößen gegen die Vorschriften der ChemKlimaschutzV drohen hohe Geldstrafen.

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