Das Recht auf Reparatur schreibt vor, dass elektrische Geräte so gestaltet sein müssen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sie mit herkömmlichen Werkzeugen selbst reparieren können. Zudem haben Hersteller mindestens zehn Jahre lang Ersatzteile für ihr Produkt zur Verfügung zu stellen. Die Regelung ist in der Ökodesign-Richtlinie der EU festgehalten und betrifft seit 2021 Elektrogroßgeräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke und Spülmaschinen. Ab 2025 wird sie auch auf Laptops, Tablets, Smartphones und Handys ausgeweitet. Über das Recht auf Reparatur soll die Lebensdauer der Produkte verlängert werden, um Ressourcen zu schonen.
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