Abfallrecht

Das Abfallrecht ist eine komplexe Sammlung verschiedener sachspezifischer Gesetze zur umweltverträglichen Abfallverwertung, die sich (bezogen auf Deutschland) hierarchisch nach europäischem Recht, Bundes- (bzw. nationalem) und Landesrecht sowie kommunalem Abfallrecht aufgliedern. Von der EU erlassene Verordnungen gelten unmittelbar. EU-Richtlinien müssen hingegen in nationales (in Deutschland Bundes-) Recht überführt werden. Das zentrale Gesetz im deutschen Abfallrecht ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seinem untergesetzlichen Regelwerk (z. B. Gewerbeabfallverordnung, Abfallverzeichnisverordnung oder Nachweisverordnung). Daneben gibt es noch zahlreiche weitere nationale Rechtstexte für die vielfältigen Gegenstände des Abfallrechts (z. B. Bundesimmissionsschutzgesetz, Batteriegesetz u. v. m.). Landesrecht beinhaltet vorwiegend Regelungen für den Vollzug. Kommunales Abfallrecht legt Satzungen z. B. für kommunale Gebühren fest.

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