Leuchtstoffröhren

Leuchtstoffröhren bzw. Leuchtstofflampen sind inwendig mit fluoreszierendem Leuchtstoff beschichtete Niederdruck-Gasentladungsröhren. Sie zeichnen sich durch eine lange Lebensdauer aus. Als Gasfüllung in den Röhren dient Quecksilberdampf. Quecksilber in jedweder Form ist für Mensch und Umwelt giftig, die Entsorgung von Leuchtstoffröhren hat somit als gefährlicher Abfall (Sonderabfall) zu erfolgen. Seit dem 24. August 2023 ist die Herstellung quecksilberhaltiger Leuchtmittel EU-weit verboten. Ausnahmeregelungen laufen innerhalb von 12 bzw. 18 Monaten nach Inkrafttreten aus (RoHS-Richtlinie; 2011/65/EU). Die Nutzung schon existenter quecksilberhaltiger Leuchtstoffröhren bleibt erlaubt. Es gibt inzwischen LED-basierte Alternativen.

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