Quecksilber ist ein natürlich vorkommendes, nicht abbaubares und für Mensch und Umwelt hochgiftiges Schwermetall. In Reinform und Verbindungen tritt es in industriellen Prozessen auf und findet in medizinischen oder haushaltsnahen Bereichen Anwendung. Zu entsorgende quecksilberhaltige Gegenstände, Produkte und Stoffgemische müssen ausnahmslos einer Behandlung als Sonderabfall zugeführt werden. Neben Sicherheitsgründen spielt hier die kreislaufwirtschaftliche Wiederverwertung eine Rolle. Die Verordnung (EU) 2017/852 regelt speziell die Belange der Ein- und Ausfuhr von Quecksilber bzw. quecksilberhaltigen Verbindungen und die abfallrechtlichen Bestimmungen zu deren Lagerung.
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