Die von der Europäischen Union erlassene Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe („Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“) dient in erster Linie dem Schutz von Mensch und Umwelt. Im Fokus sind Chemikalien, die auf unterschiedliche Art und Weise Risiken darstellen oder Schäden verursachen können. Dies gilt für chemische Stoffe, die in der Industrie Anwendung finden ebenso wie für Produkte des Alltags (z. B. Reinigungsmittel, Farbe, Kleidung, Möbel etc.). Die REACH ist daher für nahezu alle europäischen Unternehmen relevant und verbindlich. Sie tragen die Verantwortung für die Identifizierung und Beherrschung der in der EU hergestellten Erzeugnisse.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

