Gerätebatterien

Alle Batterien und Akkus, die gekapselt (verschlossen) sind und in der Hand gehalten werden können (Baugröße AA und AAA bzw. Mignon und Micro), definiert das BattG als Gerätebatterien. Knopfzellen werden diesen ebenfalls zugeordnet (§ 2 Absatz 7 BattG). Anwendung finden Gerätebatterien in Elektro- und Elektronikgeräten (Mobiltelefone, Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Computer). Zurückgegeben werden können sie im Handel (Sammelboxen), bei Wertstoffhöfen oder Schadstoffmobilen. Fahrzeug- und Industriebatterien sind keine Gerätebatterien. Industriebatterien, die in Elektro- und Elektronikgeräten in Privathaushalten Verwendung finden, sind aber wie Gerätebatterien zurückzunehmen.

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