CO2-Steuer

Seit 2021 wird die thermische Verwertung von Energieträgern – darunter beispielsweise Erdgas und Heizöl – gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit der sogenannten CO2-Steuer bepreist. Diese nationale Regelung ist seit Anfang 2024 auf thermische Abfallbehandlungsanlagen ausgeweitet worden und ergänzt die europäischen Verpflichtungen des Treibhausemissionshandels, die ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind. Die CO2-Umlage beträgt 2024 45 Euro pro Tonne erzeugtem CO2, ab 2025 sollen es 55 Euro pro Tonne sein. Die absolute Höhe der Steuer kann im Einzelfall variieren, da nur fossile Anteile berücksichtigt werden. Die neue CO2-Steuer führte dazu, dass viele Entsorger ihre Preise anpassen mussten.

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