CLP-Verordnung

Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen CLP (Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures) geht aus dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen hervor. Als eine Ergänzung zur Gefahrstoffrichtlinie 67/548/EWG und der REACH-Verordnung stellt sie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen in der EU sicher. Europäische Hersteller, Importeure und nachfolgende Anwender sind durch die Verordnung dazu verpflichtet, Stoffe und Gemische ordnungsgemäß einzustufen, um so Mensch und Umwelt vor möglichen Risiken zu bewahren

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