Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) dienen dazu, den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wiederzugeben. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) stellt diese Richtlinien auf, entwickelt sie stetig weiter und passt sie an aktuelle Gegebenheiten an. Eine offizielle Bekanntmachung der TRGS erfolgt anschließend durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Im Technischen Regelwerk werden die vom Ausschluss für Gefahrstoffe beschlossenen Regeln und Erkenntnisse beschrieben.
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