Die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) enthält Vorgaben zur Bestellung von Abfallbeauftragten sowie Anforderungen an diese. Sie trat am 1. Juli 2017 als grundlegende Novelle der bisherigen Regelung aus dem Jahr 1977 in Kraft. Die Verordnung gilt für alle in § 2 aufgeführten und zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichteten Anlagenbetreiber, Abfallbesitzer und Betreiber von Rücknahmesystemen. Die persönlichen Voraussetzungen, die ein Abfallbeauftragter zu erfüllen hat (Zuverlässigkeit und Fachkunde), sind in §§ 8 bis 10 festgelegt.
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