Die Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung – VVA) setzt das Basler Übereinkommen sowie den OECD-Beschluss C (2001)107 in Unionsrecht um. Mit dem Ziel des Umweltschutzes regelt die VVA die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen – innerhalb der EU, die Ausfuhr aus der und die Einfuhr in die EU betreffend sowie die Durchfuhr durch die EU aus und in Drittstaaten. 2021 wurden Anforderungen an die Verbringung von Kunststoffabfällen verschärft. Im Zuge des Green Deal und gegen illegale Verbringungen legte die EU-Kommission Ende 2021 einen Entwurf für eine neue Abfallverbringungsverordnung vor.
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