Batterierecht-Durchführungsgesetz

Das im November 2024 beschlossene Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) löst das Batteriegesetz (BattG) ab. Die enthaltenen Regelungen setzen die EU-Batterieverordnung um, die eine Kreislaufführung von in Batterien verwendeten Rohstoffen forciert. Eine wichtige Neuerung für Verbraucher: Mit Inkrafttreten des BattDG am 18. August 2025 können neben Gerätebatterien auch Batterien aus leichten Verkehrsmitteln (z. B. E-Bikes, E-Scooter) an städtischen Recycling- bzw. Wertstoffhöfen zur Entsorgung abgegeben werden (§ 13 BattDG). Zudem ist eine Ausweitung der Geräte-Altbatterieentsorgung vorgesehen. Mit Blick auf die steigende Nutzung lithiumhaltiger Batterien soll sich zudem die Rückgabe der Batterien und Akkus an die Hersteller vereinfachen. Die Pfandpflicht auf Starterbatterien bleibt bestehen.

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