Die EU-Batterieverordnung – Verordnung (EU) 2023/1542 – ersetzt seit August 2023 die Batterierichtlinie (2006/66/EG) von 2006. Die Gründe hierfür liegen u. a. in der bisher uneinheitlichen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht in den Mitgliedsstaaten sowie in gestiegenen Anforderungen an Umweltschutz, Klimaneutralität und Ressourcennutzung. Anders als die Richtlinie, gilt die Verordnung zum 18. Februar 2024 unmittelbar für alle EU-Mitglieder. Verschärft werden insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftung von Batterieabfällen, um deren schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt weiter zu reduzieren. Gleichsam soll (im Sinne einer Kreislaufwirtschaft) die Ressourceneffizienz verbessert und die Nutzung von Primärrohstoffen verringert werden.
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