Bau- und Abbruchabfälle, auch Baumischabfälle genannt, fallen bei Baumaßnahmen an und bezeichnen ein Gemisch von mineralischen und nicht mineralischen Stoffen. Typische Vertreter dieser Abfallart sind Tapete, Kabel, Rohre, Fenster, Türen sowie Verpackungsmaterial und Kunststoffe. Bei der Entsorgung von Baumischabfällen ist darauf zu achten, dass keine schadstoffhaltigen bzw. gefährlichen Abfälle in den Gemischen enthalten sind. Fassadendämmungen aus Styropor oder Mineralwolle müssen daher bspw. separat entsorgt werden. Laut Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind Abfallerzeuger dazu verpflichtet, die anfallenden Abfallmengen direkt vor Ort getrennt und sortenrein zu sammeln.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

