Bauschutt

Als Bauschutt werden mineralische Abfälle und Baumaterialien wie Beton, Backsteine, Ziegel, Mörtelreste, Fliesen und Keramik bezeichnet. Da diese Materialien recyclingfähig sind, müssen sie getrennt von Baumischabfällen (mineralischen und nicht mineralischen Abfällen) entsorgt werden. Die Trennung gewerblicher Bauabrisse ist durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt, für private Abrisse gilt diese hingegen nicht. Hierfür ist ein Dienstleister in Anspruch zu nehmen, der die ordnungsgemäße Entsorgung durchführt. Die Kosten für die Entsorgung von Baumischabfällen sind dabei deutlich höher als die für Bauschutt.

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