BImSchV/BImSchG

Das Bundes-Immisionsschutzgesetz ist das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (kurz BImSchG) und beinhaltet Vorschriften für Betreiber von (Industrie-) Anlagen. Es dient dazu, die Umwelt und das Klima vor schädlichen Einflüssen zu schützen, die bspw. bei Schadstoffemissionen durch Feuerungsanlagen entstehen. Das BImSchG unterscheidet dabei in genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Regelungsbereich von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, die nicht unter die Genehmigungspflicht fallen, ist die „Erste Verordnung zur Durchführung des BImSchG (auch 1. BImSchV)“. Für Großfeuerungsanlagen (> 50 MW) gilt die 13. BimschV.

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