Bodenaushub/ Erdaushub

Bei Baumaßnahmen ausgehobene Erde, die bei der Erschließung neuer Wohngebiete, Straßen- und Bergbauarbeiten anfällt, wird als Erd- oder Bodenaushub bezeichnet. Bestandteile sind Bodenarten wie Sanderde, Lehmerde, Tonerde und Kies. Einen Sonderfall stellt laut Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodschG) und der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Mutterboden dar. Der Zustand des Bodens bestimmt auch die Art der Entsorgung bzw. den Entsorgungsweg. Dabei wird in schadstofffreien und kontaminierten Bodenaushub unterschieden. Eine Verunreinigung liegt vor, sobald der Boden mit Wurzeln, Ästen oder Verpackungsmüll durchsetzt ist. Boden, der durch Schwermetalle oder Chemikalien wie Säuren oder Laugen untrennbar verschmutzt ist, gilt als schadstoffbelastet. Nach gründlichem Aussieben kann schadstofffreier Erdaushub uneingeschränkt wiederverwendet werden.

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