Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die seit Januar 2023 die Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union definiert. Sie erweitert die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Daraus resultiert zunächst ein sehr viel breiter gefasster Geltungsbereich. So sind neben Unternehmen von öffentlichem Interesse sukzessive auch alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen (ab 2025) sowie kapitalmarktorientierte KMU (ab 2028) berichtspflichtig. Zugleich führt die CSRD umfangreiche, erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflichten ein. Zu deren Umsetzung wurden zwölf neue Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet.

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