Deklarationsanalyse

Paragraph 3 Absatz 1 der Nachweisverordnung (NachwV) gibt vor, dass ein Entsorgungsnachweis aus vier Teilen besteht: Deckblatt Entsorgungsnachweis, Verantwortliche Erklärung einschließlich Deklarationsanalyse, Annahmeerklärung des Abfallentsorgers und Bestätigung der zuständigen Behörde. Um den Entsorgungsweg zu bestimmen, findet innerhalb der Deklarationsanalyse eine chemische Untersuchung des Abfalls auf verschiedene Parameter statt. Sollte das Verfahren, in dem der Abfall anfällt bekannt oder die Vorbehandlung angegeben sein, und sich daraus Art, Beschaffenheit und Zusammensetzung ergeben, ist keine Deklarationsanalyse nötig.

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