Deponieklasse (0-IV)

Abfalldeponien bilden die letzte Stufe der im KrWG manifestierten Abfallhierarchie. Diese werden mittels Zuordnungswerten und -kriterien der DepV den Deponieklassen (DK) 0 bis IV zugeordnet. Deponieklasse 0 bezeichnet nicht gefährliche Inertabfälle wie Boden- und Bauabfälle. Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle wie Bodenaushub und Asbest gehören zur DK I. DK II kennzeichnet nicht gefährliche und gefährliche, Abfälle wie Straßenaufbruch und Aschen. Sonderabfälle, also gefährliche Abfälle die oberirdisch abgelagert werden können, werden Deponieklasse III zugeordnet. Die Deponieklasse mit den höchsten technischen Anforderungen ist DK IV. Sie umfasst Sonderabfälle, die unterhalb der Erde abgelagert werden müssen und daher eine geologische Barriere zum Untergrund benötigen. Untertage werden so bspw. Filterstäube oder Salzschlacke aus der Zweitschmelze gelagert.

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