Der Ausdruck „Design for Recycling“, auch „Design4Recycling“, steht für die recyclingorientierte Produktentwicklung. Bereits in den 1970er Jahren geprägt, wird er von Recyclingunternehmen und Umweltorganisationen eingefordert und ist inzwischen im internationalen Abfallrecht verankert, in Deutschland u. a. im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 23), Verpackungsgesetz (§ 4) und Elektro- und Elektronikgerätegesetz (§ 4). Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat zum Thema für Entwickler und Konstrukteure die Richtlinie 2243 erarbeitet. Die Grundidee und Intention von „Design for Recycling“: Produkte, auch Verpackungen, sollen von vornherein für die Wiederverwertung konzipiert sein, um eine effiziente Kreislaufwirtschaft herzustellen. Das dient Umweltzielen wie der Ressourcenschonung und Verminderung von Treibhausgas-Emissionen.
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