Die seit Juli 2019 geltende Richtlinie 2019/904/EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie) soll den Verbrauch bestimmter Einwegkunststoff-Produkte senken, deren Auswirkungen auf die Umwelt, v. a. die Meere, vermeiden und reduzieren sowie Kunststoff besser in die Kreislaufwirtschaft einbinden. Die Richtlinie enthält Produktverbote, Kennzeichnungsvorschriften und nimmt Hersteller in die Verantwortung. Zur Umsetzung in Deutschland hat das Bundeskabinett am 24. Juni 2020 zunächst die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) beschlossen.
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