Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trat im Jahr 2000 in Kraft und wird seitdem stetig weiterentwickelt. Es dient der Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien und bildet damit ein zentrales Steuerelement für ihren Ausbau. Ziel des EEG ist es, bis 2050 den Anteil der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien auf mindestens 80 % zu steigern. Der Schwerpunkt des EEG liegt damit auf Klima- und Umweltschutz und der Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung. Zudem sollen volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung verringert, fossile Energieressourcen geschont und die Technologieentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.

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