Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde 1952 gegründet und ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Durch den EuGH wird gewährleistet, dass das EU-Recht europaweit angewendet und ausgelegt wird. Jeder EU-Mitgliedsstaat wird im EuGH durch eine Richterin oder einen Richter vertreten. Diese werden von den nationalen Regierungen für 6 Jahre ernannt. Voraussetzung sind vollständige Unabhängigkeit und die Befähigung zur Ausübung höchstrichterlicher Tätigkeiten.
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