Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde 1952 gegründet und ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Durch den EuGH wird gewährleistet, dass das EU-Recht europaweit angewendet und ausgelegt wird. Jeder EU-Mitgliedsstaat wird im EuGH durch eine Richterin oder einen Richter vertreten. Diese werden von den nationalen Regierungen für 6 Jahre ernannt. Voraussetzung sind vollständige Unabhängigkeit und die Befähigung zur Ausübung höchstrichterlicher Tätigkeiten.

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