Das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) nimmt eine Einstufung von Abfällen in Abhängigkeit ihrer Überwachungsbedürftigkeit vor. Die Europäische Gemeinschaft hat damit eine einheitliche Terminologie für Abfälle und die Abfallwirtschaft im Allgemeinen festgelegt. Sie ist für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich anzuerkennen und von ihnen wortgleich in das nationale Recht zu überführen. In diesem Verzeichnis wird die Einstufung gefährlicher Abfälle vorgenommen und im Besonderen nach den darin enthaltenen gefährlichen Stoffen eingeordnet.
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