Mit der GHS- und der CLP-Verordnung wurden für die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische neun Gefahrenpiktogramme in der Europäischen Union eingeführt, die die bisherigen Gefahrensymbole abgelöst haben. Diese grafischen Darstellungen vermitteln Informationen über die jeweiligen physikalischen Gesundheits- und Umweltgefahren. Gefahrenpiktogramme erscheinen als ein auf der Spitze stehendes Quadrat und tragen ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem deutlich sichtbaren roten Rahmen. Zu Größe und Anzahl auf Kennzeichnungsetiketten gibt es genaue Vorschriften.
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