Mit der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten. Entscheidend für seine Notwendigkeit in Unternehmen ist die Frage nach dem Transport von Gefahrgut. Sofern eine Beteiligung an Handel, Lagerung, Verpackung oder Transport von Gefahrgut besteht, ist das Unternehmen dazu verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Ausnahmen bestehen lediglich für freigestellte Beförderungen, z. B. aufgrund von begrenzten Mengen.
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