Gefahrgutverordnung (GGVSEB)

Die Gefahrgutverordnung regelt in Deutschland die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter. Dabei gilt sie auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr), auf der Schiene mit Eisenbahnen (Eisenbahnverkehr) und auf allen schiffbaren Binnengewässern (Binnenschifffahrt). Die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen auf Seeschifffahrtsstraßen und in angrenzenden Seehäfen sowie den Transport gefährlicher Güter über den Luftweg regelt die Gefahrgutverordnung hingegen nicht. Diese Transporte werden über die DGR (Dangerous Goods Regulations) geregelt. Spezielle Vorgaben für gefährliche Güter, die gleichzeitig Abfälle sind, gibt es abgesehen von Einzelerlassen in den Gefahrguttransportvorschriften nicht. Der Transport findet normalerweise vor der Beseitigung des Abfalls statt.

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