Stoffe oder Gemische, die für Mensch oder Umwelt gefährlich sein können, werden als Gefahrstoffe bezeichnet. Gekennzeichnet sind diese durch unterschiedliche Gefährlichkeitsmerkmale. So können Gefahrstoffe zum Beispiel giftig, reizend, ätzend, krebserzeugend, leichtentzündlich oder umweltgefährlich sein. Dabei regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) innerhalb Deutschlands, welche Stoffe als gefährlich gelten. Ein Stoff, der gemäß Chemikalienrecht als Gefahrstoff eingestuft ist, gilt nicht automatisch als Gefahrgut. Gefährliche Stoffe bzw. deren Verpackung müssen gekennzeichnet sein. Die darauf abgebildeten Gefahrenpiktogramme und Gefahrenhinweise geben bereits Auskunft über den Gefährlichkeitsgrad.
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