Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, sprich vor gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die z. B. hochentzündlich, giftig oder krebserzeugend sind (§ 3) oder bei Tätigkeiten entstehen bzw. freigesetzt werden. Die Verordnung enthält Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung dieser Stoffe, gibt Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, die damit arbeiten, vor und regelt Beschränkungen für deren Herstellung und Verwendung. Konkretisiert werden die Festlegungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

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