Infektiöser Abfall

Als infektiös gelten Abfälle, die mit Erregern übertragbarer Krankheiten kontaminiert sind und an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden. Zur Verhinderung von Infektionen werden Abfälle dieser Art in zugelassenen Verbrennungsanlagen bzw. durch anerkannte Desinfektionsverfahren dekontaminiert. Infektiöse Abfälle fallen insbesondere in Isoliereinheiten von Krankenhäusern, Dialysestationen, Pathologien und mikrobiologischen sowie infektionsserologischen Laboratorien an und entstehen bei der Diagnose, Behandlung und Pflege von Patienten mit Infektionskrankheiten. Auch Abfälle aus der human- und biomedizinischen Forschung und Diagnostik an Tieren können hierzu zählen. Ansteckungsgefährliche Abfälle gelten zudem als Gefahrgut. Für den Transport müssen deshalb die Vorgaben zu Kennzeichnung und Verpackung aus der Gefahrgutverordnung und dem ADR eingehalten werden.

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