Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die juristische Entsprechung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG, AbfRRL) für Deutschland. Die Ziele der europäischen Gemeinschaft werden darin umgesetzt und novellieren damit gleichzeitig das bisher geltende Abfallrecht in Deutschland. Hauptanliegen des KrWG ist eine höhere Berücksichtigung des Umweltschutzes im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen. Die ehemals dreistufige Abfallhierarchie „Vermeiden, verwerten, beseitigen“ wandelte sich in Konsequenz dessen z. B. in das fünfstufige Modell „Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung“ um. Zudem bringt das KrWG eine einheitliche Terminologie mit sich und legt Definitionen im Rahmen des Abfallrechts fest. Das Handeln nach den Vorgaben des KrWG ist für Industrie, Handel und damit auch für Entsorgungsunternehmen verbindlich.

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