Kreislaufwirtschaftspaket

Um den Übergang von einer linearen zur einer kreislauforientierten Wirtschaft zu fördern, hat das Europäische Parlament im April 2018 das Kreislaufwirtschaftspaket verabschiedet. Zu den Inhalten gehören gesetzliche Vorgaben für mehr Recycling und die Vermeidung von Abfällen, um Ressourcen, Klima und Umwelt zu schützen. Zudem definiert das Paket verbindliche Zielsetzungen der Abfallwirtschaft bis zum Jahr 2035, die in Richtlinien für Siedlungs- und Verpackungsabfälle, Bioabfälle, Textilien und Deponierung sowie gegen die Verschwendung von Lebensmitteln festgelegt sind. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung von Recyclingquoten für Verpackungen: Ab 2025 müssen EU-Mitgliedsstaaten 65 Prozent ihrer Verpackungsabfälle recyceln, ab 2030 sind es bereits 70 Prozent.

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