Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK)

Der MAK‐Wert (maximale Arbeitsplatz‐Konzentration) ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die auch bei wiederholter, täglich 8-stündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Die MAK-Empfehlungen werden von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft zusammen mit Empfehlungen für Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte in Blut und Urin (BAT-Werte) erarbeitet. Mit der neuen Gefahrstoffverordnung 2005 wurde der MAK-Wert durch den AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) ersetzt, sollte aber weiter beachtet werden.

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