Mineralische Abfälle

Mineralische Abfälle stellen in Deutschland die mengenmäßig größte Abfallfraktion dar. Hierzu gehören insbesondere Bauschutt, Aufbruchabfälle, Bodenmaterial, Baggergut, gipshaltige Bauabfälle, Schlacken, Aschen und Sande sowie mineralische Abfälle mit organischen Anteilen. Gemäß § 7 (2) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfallerzeuger und -besitzer zur ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung mineralischer Abfälle verpflichtet. Da diese meist aus recyclingfähigen Stoffen bestehen, sind sie getrennt zu halten und sollten nicht den Baumischabfällen (bestehend aus mineralischen und organischen Abfällen) zugefügt werden. Die Trennung gewerblicher Bauabrisse ist durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt. Um eine bestmögliche Verwertung zu ermöglichen, soll die Mantelverordnung künftig bundeseinheitliche Regelungen für den Umgang mit mineralischen Abfällen vorschreiben.

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