Placard

Der Fachbegriff Placard stammt aus dem Französischen und ist aus der Gefahrgutkennzeichnung bekannt. Geläufige Übersetzungen sind Großzettel oder Gefahrzettel. Die Verwendung von Placards ist durch die europäische Gefahrgutverordnung (ADR) und die ECE-Regelungen (UN Regulations) vorgeschrieben. Die quadratischen Schilder werden mit der Spitze nach oben zeigend angebracht. Die farbliche Gestaltung kann dabei vollflächig, gestreift oder zweigeteilt sein. Die Farbe selbst gibt Auskunft über die Gefahrgutklasse (z. B. rot für entzündbare flüssige Stoffe). Zusätzliche Informationen auf dem Placard sind bspw. Piktogramme, die Gefahrgutklasse als Zahl oder anderweitige Beschriftungen. Placards sind häufig in Kombination mit Warntafeln an Fahrzeugen zu sehen und kennzeichnen das enthaltene Gefahrgut. Vor allem Rettungskräfte können so auf den ersten Blick einschätzen, mit welchen möglichen Gefahren sie an der Unfallstelle rechnen müssen.

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