POP-Verordnung

Persistente organische Stoffe (engl. „persistent organic pollutants“, auch POP-Stoffe) sind Stoffe, die lange Zeit in der Umwelt verbleiben, sich über die Nahrungsmittelkette anreichern und somit auch Mensch und Umwelt schädigen können. Die POP-Verordnung basiert auf dem Stockholmer Übereinkommen, das Staaten weltweit dazu verpflichtet die Herstellung, Verwendung, sowie den Import und Export bestimmter persistent organischer Stoffe zu verbieten oder zu beschränken. Ziel des Abkommens ist letztlich die Eliminierung solch gefährdender Stoffe. Seit dem 29. April 2004 werden die internationalen Vereinbarungen auch im europäischen Recht umgesetzt. Am 15. Juli 2019 ist eine Neufassung der POP-Verordnung in Kraft getreten, die durch Verschärfungen besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien gewährleisten soll.

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