Produktverantwortung bedeutet im abfallrechtlichen Sinne eine erweiterte Verantwortung der Hersteller für ihre Erzeugnisse. Hersteller sind demnach bis zu einem gewissen Grad über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte für diese verantwortlich. Die Produktverantwortung umfasst somit nicht nur die Gewährleistung des Funktionierens ihres Produkts innerhalb eines bestimmtenZeitraums, sondern auch dessen ordnungsgemäße und umweltfreundliche Verwertung (bzw. Entsorgung), sobald daraus Abfall geworden ist. Entsprechende Produktverantwortungen sind in verschiedenen nationalen und EU-Gesetzen festgeschrieben, wie dem Batteriegesetz, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz oder dem Verpackungsgesetz.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

