Die Abkürzung RSEB bezeichnet die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen, kurz auch Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut genannt. Die Reformierung und Umbenennung der GGVSE in GGVSEB wandelte die RSE in die RSEB um, die die gesetzlichen Vorgaben der Gefahrgutverordnung umsetzt. Das Regelwerk soll sicherstellen, dass Richtlinien zur Beförderung von Gefahrgut einheitlich ausgelegt und angewendet werden. Die von Bund und Ländern aufgestellten Anwendungshinweise beinhalten u. a. einen Buß- uns Verwarnungskatalog sowie Formblätter und Muster.
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