Spiegeleintrag

Als Spiegeleintrag gelten Eintragspaare im europäischen Abfallverzeichnis, die doppelt geführt werden, da sie sowohl als gefährlicher als auch als nicht gefährlicher Abfall eingestuft werden können. Gefährliche Abfallarten sind im Verzeichnis mit einem Asterisken (*Sternchen) gekennzeichnet. Bei nicht gefährlichen Abfällen wird die Abfallschlüsselnummer nicht durch ein Sternchen ergänzt. Als Beispiel sollen die Abfallschlüssel für Gase in Druckbehältern dienen: Abfallschlüssel 16 05 04* steht für gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen). Der dazugehörige Spiegeleintrag mit dem Abfallschlüssel 16 05 05 wird für Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen, verwendet.

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