TRGS 510

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS 510) widmet sich der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wie Fässern und Kanistern, IBCs (Intermediate Bulk Container), Großverpackungen, Tankcontainern, Druckgasbehältern etc. Sie behandelt ebenso die Bereitstellung zur Beförderung und das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen. Vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), einem Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, verfasst und 2021 erneuert, konkretisiert sie die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und dient dem Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz.

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