Für Gemische, die potenzielle Gefahrstoffe enthalten, gilt eine Kennzeichnungspflicht. Unternehmen müssen entsprechende Produkte mit einem EU-weit eindeutigen Rezepturidentifikator, dem Unique Formula Identifier, kurz: UFI kenntlich machen. Der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) kontrollierte Code besteht aus einer 16-stelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Damit lässt sich nicht nur der genaue Gefahrstoff identifizieren, sondern auch dessen Zusammensetzung, Handelsname, Farbe, Verpackung, Produktkategorie sowie toxikologische Eigenschaften. Nicht nur der Gefahrstoff selbst ist behördlich meldepflichtig, sondern die komplette Rezeptur eines Gemischs. Für jede Rezeptur ist ein eigener UFI-Code zu generieren. Dieser muss auf dem Produktetikett angebracht sowie im Sicherheitsdatenblatt hinterlegt werden. Der UFI und alle anderen Unternehmensinformationen werden von Giftnotrufzentralen im Fall eines Notrufs verwendet.
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit

