Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip bezeichnet einen Grundsatz in der Entsorgungslogistik, nach dem die Kosten der Abfallbewirtschaftung von denjenigen zu tragen sind, die sie verursacht haben. Nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gelten Erzeuger und Besitzer von Abfällen als Verursacher und sind demnach auch zu deren „Vermeidung, Verwertung und Beseitigung“ verpflichtet. Wenn die Verursacher-Frage eindeutig beantwortet werden kann, lässt sich der Entsorgungsprozess besser organisieren und das Verursacherprinzip ist erfüllt. Die Identifizierung des Verursachers gestaltet sich oftmals schwierig, da viele Umweltbelastungen durch mehr als nur einen Verursacher entstehen.

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