Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Das elektronische Abfallnachweisverfahren ist seit dem 1. April 2010 für die Entsorgung gefährlicher Abfälle gesetzlich vorgeschrieben. Es stellt die Überwachung der Entsorgung bzw. Verwertung der Abfälle sicher. Nicht nur die Erzeuger, Transporteure, Verwerter und Entsorger gefährlicher Abfälle sind zur Anwendung des Verfahrens verpflichtet. Auch die zuständigen Behörden müssen alle Schritte in der Behandlung der Abfälle mittels sogenannter Nachweise festhalten. Die drei wichtigsten Dokumente des Verfahrens sind der Entsorgungsnachweis, der Begleitschein und ein Übernahmeschein. Damit wird eine fachgerechte und vollständige Entsorgung sichergestellt, die nicht nur währenddessen, sondern auch im Nachgang kontrolliert und überprüft werden kann. Mit der Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur 2011 wurde das Abfallnachweisverfahren vollumfänglich eingeführt und digitalisiert.

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