Die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist am 1. August 2023 als Teil der Mantelverordnung (MantelV) in Kraft getreten. Sie fasst die Regelung zum Auf- und Einbringen von Materialien in Böden neu. Dazu wurden sowohl Methoden zur Bestimmung von Schadstoffgehalten aktualisiert als auch Regelungen zum physikalischen Bodenschutz, zur bodenkundlichen Baubegleitung und zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion. Zusätzlich umfasst die neue BBodSchV angepasste Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerte sowie neue Ordnungswidrigkeitentatbestände.
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