Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dient der Regulation und dem Umgang mit Abfallmengen (nicht mehr) gebrauchter oder defekter Elektrogeräte. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist am 20.10. 2015 in Kraft getreten und legt den Fokus auf die Wiederverwendung- oder Verwertung der Geräte. Dies steht in direktem Zusammenhang mit den Verantwortungen, die Hersteller, Importeure, Exporteure und Händler von elektronischen Geräten tragen. Bereits die Produktion soll umwelt- und ressourcenschonend erfolgen und demnach auch die Entsorgungs- und Recyclingmöglichkeiten stets im Blick behalten. Durch eine gesetzliche Neuerung im August 2018 fallen nun auch Gegenstände, die fest verbaute Elektroteile aufweisen, unter das ElektroG.
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