Feinstaub ist ein gesundheitsschädlicher Luftschadstoff, der aus einem Gemisch von festen und flüssigen Partikeln besteht. Je nach Durchmesser werden diese durch folgende Größenklassen unterschieden: PM10 (particulate matter) mit einem Durchmesser von maximal 10 µm, PM2,5 sowie ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser unter 0,1 µm. In die Umwelt gelangen sie u. a. durch Verbrennungsmotoren und Industrieanlagen sowie über Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft. Zum Schutz der Gesundheit hat die Europäische Kommission Immissionsgrenzwerte für die Feinstaubkonzentration in der Außenluft festgelegt. Die Höhe der zulässigen Emissionen und Immissionen für genehmigungsbedürftige Anlagen sind in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) geregelt.
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