Frau repariert mit Gummihandschuhen Fahrrad mit Werkzeugen, Nahaufnahme (Foto: Ivan-balvan (iStock))
Reparatur statt Wegwerfen – EU unterstützt Recht auf Reparatur
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Werkstätten Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten werden bundesweit gefördert

Die Europäische Union stärkt das Recht auf Reparatur. Die Bundesregierung fördert in diesem Zusammenhang Vereine und Initiativen, die Menschen bei der Reparatur von kleinen und großen Geräten unterstützen wollen. Darüber hinaus fördert der Bund auch die Aufklärungs- und Informationsarbeit rund um das Thema Reparatur.

„Reparieren statt Wegwerfen” ist nicht nur der Name des Bundesprogramms zur Förderung von Vereinen und Initiativen, die sich mit nachhaltigen Reparaturmöglichkeiten von Produkten beschäftigen, sondern auch eine klare Ansage an die Wegwerfgesellschaft. Branchenübergreifend sollen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Akteure aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen motiviert werden, sich stärker mit Möglichkeiten auseinanderzusetzen, wie Produkte durch Reparatur langlebiger gemacht werden können. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird von Handel und Industrie oft suggeriert, dass Wegwerfen und Neukaufen die einzigen Optionen sind, wenn ein größeres oder kleineres Gerät seinen Dienst versagt – eine Akzeptanz der oft geringen Lebensdauer hat sich in den Köpfen festgesetzt. Das muss aber nicht sein und ist auch nicht im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Praxisnah und zum Mitmachen einladend stehen Repair-Cafés und andere Werkstattformate interessierten Laien, Tüftlern und Profis offen, um gemeinsam defekte Produkte aller Art zu reparieren. Vereine und Initiativen können dafür bis Anfang 2026 eine einmalige Förderung von 3.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass die Initiativen als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Ab 2026 können im Rahmen einer zweiten Förderrunde auch Initiativen gefördert werden, die nicht in Vereinen organisiert sind. Die Fördergelder sollen vorrangig beispielsweise in Ausstattung und Erhalt der Selbsthilfewerkstätten fließen. Aber auch die Fortbildung ehrenamtlicher Reparateurinnen und Reparateure und die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Selbsthilfewerkstätten gehören zu den bezuschussten Maßnahmen. Die Förderung soll einerseits Werkstätten und Hilfsangebote entlasten, andererseits aber auch gezielt die Reparaturmentalität der Verbraucher ansprechen.

Grundlage des Bundesprogramms ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der das Recht auf Reparatur im europäischen Gesetz verankert wird. Dies hat weitreichende Konsequenzen sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Hersteller und andere am Produktlebenszyklus beteiligte Unternehmen. Wenn ein Produkt repariert werden kann, sollte es auch repariert werden: Was auf den ersten Blick selbstverständlich erscheint, bedarf an vielen Stellen der Weiterentwicklung. Ersatzteile müssen verfügbar sein – und zwar zu erschwinglichen Preisen. Darüber hinaus sind die Hersteller in der Pflicht, hinderliche Vertragsklauseln oder die Verwendung erschwerender Hardware zu unterbinden. Auch der Einsatz von Ersatzteilen aus dem 3D-Drucker soll möglich sein – Hersteller sind verpflichtet, die Reparatur mit alternativen Ersatzteilen zu gewährleisten.

Ein klares Ziel ist es, den Reparaturmarkt in der Europäischen Union zu stärken und Anreize zu schaffen, Produkte nicht sofort wegzuwerfen. In der EU werden jährlich 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch die vorzeitige Entsorgung von noch gebrauchsfähigen Konsumgütern erzeugt. Zusätzlich werden ca. 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötig vergeudet und ca. 35 Millionen Tonnen Abfall erzeugt. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher haben Entsorgung und Neukauf auch finanzielle Folgen, denn durch vorzeitig entsorgte und nicht reparierte Produkte entstehen jährlich Verluste von rund 12 Milliarden Euro.

Diese Beispiele zeigen deutlich, dass in einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft der Anteil neu gekaufter Produkte gegenüber wiederaufbereiteten und reparierten Produkten erheblich reduziert werden muss. Die Reparatur von Produkten leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten durch Reparatur, Wiederverwendung und Aufbereitung ist ein wesentlicher Faktor der Kreislaufwirtschaft, deren Aufwind mithilfe der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ohnehin deutlich vorangetrieben werden soll.

Zum Schutz von Mensch und Umwelt und im Sinne einer konsequenten Kreislaufführung von Stoffen bleibt es für Betreiber von Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten wichtig, sich um die ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung der bei der Reparatur entstehenden Werkstattabfälle zu kümmern. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die verantwortungsvolle und fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen gelegt werden. Das gilt auch für Kleinmengen. Je nachdem, welche Produkte repariert werden, können gefährliche Abfälle anfallen, beispielsweise ölverschmutzte Betriebsmittel oder Lithium-Ionen-Akkus.

 

Quellen

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